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   BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09   

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BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09 (https://dejure.org/2009,10480)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 7 B 30.09 (https://dejure.org/2009,10480)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 7 B 30.09 (https://dejure.org/2009,10480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse; Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung im Einzelfall als Teil der materiellrechtlichen Beurteilung; Begründung eines Feststellungsinteresses durch Besitzverlust an Tieren; Begründung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse; Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung im Einzelfall als Teil der materiellrechtlichen Beurteilung; Begründung eines Feststellungsinteresses durch Besitzverlust an Tieren; Begründung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09
    11 Unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass das vom Kläger geltend gemachte Rehabilitierungsinteresse zwar ein Feststellungsinteresse begründen kann, dass dies aber nur dann der Fall ist, wenn das Rehabilitierungsinteresse bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (vgl. Urteile vom 10. Februar 2002 BVerwG 2 A 3.99 juris und vom 11. November 1999 BVerwG 2 A 5.98 NVwZ 2000, 574).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09
    11 Unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass das vom Kläger geltend gemachte Rehabilitierungsinteresse zwar ein Feststellungsinteresse begründen kann, dass dies aber nur dann der Fall ist, wenn das Rehabilitierungsinteresse bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (vgl. Urteile vom 10. Februar 2002 BVerwG 2 A 3.99 juris und vom 11. November 1999 BVerwG 2 A 5.98 NVwZ 2000, 574).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 7 B 56.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Wertausgleich

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09
    Ist die Vorinstanz hingegen deshalb zu einem Prozessurteil gelangt, weil sie den Sachverhalt infolge ihrer materiellrechtlichen Beurteilung unter eine zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung fehlerhaft subsumiert hat, liegt kein Verfahrensfehler, sondern ein materiellrechtlicher Mangel des Urteils vor (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. Juli 2006 BVerwG 7 B 56.06 ZOV 2006, 373).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Im Übrigen stellt eine Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann einen Verfahrensfehler dar, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, die Vorinstanz etwa die dort verwendeten Begriffe verkannt hat (Beschluss vom 13. August 2009 - BVerwG 7 B 30.09 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne

    Ist die Vorinstanz hingegen deshalb zu einem Prozessurteil gelangt, weil sie den Sachverhalt infolge ihrer materiellrechtlichen Beurteilung unter eine zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung fehlerhaft subsumiert hat, liegt kein Verfahrensfehler, sondern ein materiellrechtlicher Mangel des Urteils vor (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373 und vom 13. August 2009 BVerwG 7 B 30.09 juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Ist die Vorinstanz hingegen deshalb zu einem Prozessurteil gelangt, weil sie den Sachverhalt infolge ihrer materiellrechtlichen Beurteilung unter eine zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung fehlerhaft subsumiert hat, liegt kein Verfahrensfehler, sondern ein materiellrechtlicher Mangel des Urteils vor (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373 und vom 13. August 2009 - BVerwG 7 B 30.09 - juris Rn. 14).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag kann in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann erhoben werden, wenn - wie hier - eine Erledigung bereits vor Klagerhebung eingetreten ist (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2009 - 7 B 30/09, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO 27. Aufl. § 113 Rn. 99).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag kann in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann erhoben werden, wenn - wie hier - eine Erledigung bereits vor Klagerhebung eingetreten ist (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2009 - 7 B 30/09, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO 27. Aufl. § 113 Rn. 99).
  • BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10

    Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines

    Keiner Klärung bedarf, inwieweit die Rechtsprechung zur Verfahrensfehlerhaftigkeit einer Entscheidung durch Prozess- statt durch Sachurteil (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - juris Rn. 9 und vom 13. August 2009 - BVerwG 7 B 30.09 - juris Rn. 14) auf die umgekehrte Konstellation übertragbar ist.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 8 B 37.10

    Obliegenheit bei Sachverhaltsermittlung; Prozessökonomie bei

    Eine Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil stellt nur dann einen Verfahrensfehler dar, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung prozessualer Vorschriften beruht (stRspr; Beschlüsse vom 13. August 2009 - BVerwG 7 B 30.09 - juris und vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 2/09 B
    Zwar trifft es zu, dass der zu Unrecht vertretene Standpunkt eines Gerichts, es sei an einer Sachprüfung gehindert, einen Verfahrensmangel darstellen würde (vgl zB BSGE 1, 283, 286 f; BSGE 20, 199, 201; BSG DBlR SGG § 150 Nr. 2716a vom 25.8.1982; BSG USK 9117 S 83; BFHE 201, 425, 432; BFH/NV 2007, 1345, 1346; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.8.2009 - 7 B 30/09 - juris RdNr 14; jeweils zum Verfahrensmangel durch zu Unrecht verwehrte Sachentscheidung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08

    Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2009 - 7 B 30.09 -, juris.
  • VG Berlin, 13.04.2011 - 29 K 377.10

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Verteilung von Ausländern, Zuständigkeit des

    In diesem Rahmen hält sich die Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wenn ein Feststellungsinteresse (nur) in Fällen tiefgreifender, nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe angenommen wird (z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2009 - 7 B 30.09 - juris Rdnr. 16 f.).
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